Die­ses Daten­schutz­kon­zept wird als „leben­di­ges Doku­ment“ regel­mä­ßig ver­voll­stän­digt und immer wei­ter aktua­li­siert. Es dienst somit gleich­zei­tig als Grund­la­ge für das Daten­schutz­ma­nage­ment des lau­fen­dem Betriebs unter Berück­sich­ti­gung eines Plan-Do-Check-Act(PDCA)-Zyklus. Die nun vor­lie­gen­de Ver­si­on beinhal­tet nun erst­mals alle abs­trak­ten – also: nicht einzelfall­bezogenen – Aus­füh­run­gen zum Daten­schutz und kom­bi­niert alle sei­ne Anhän­ge, oder die­se sind zumin­dest dar­in mit Ver­wei­sen hin­ter­legt. Das Daten­schutz­kon­zept stellt den Aus­gangs­punkt der Doku­men­ta­ti­on der Ein­hal­tung daten­schutz­recht­li­cher Ver­pflich­tun­gen dar.

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