Musterverträge für Nutzung der Daten im FDZ eLabour

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Musterverträge für Nutzung der Daten im FDZ eLabour 2022-03-24T09:46:28+00:00

Um auf die Daten von eLabour zuzugreifen bzw. die Services von eLabour zu nutzen, müssen Verträge zwischen den Nutzern:innen und dem FDZ eLabour abgeschlossen werden. Abhängig davon wofür die Daten genutzt werden sollen werden unterschiedliche Nutzungsverträge vereinbart. Die Verträge sind immer Projekt- und Personenbezogen sowie studienspezifisch. Es empfiehlt sich daher bereits im Vorfeld einen Blick in die durch eLabour angebotenen Forschungsdaten zu werfen und Kontakt mit dem FDZ-Team auszunehmen.

Alle Verträge sind individuell gestaltbar, wobei selbstverständlich nicht vom hohen Datenschutzstandard des FDZ abgerückt werden kann. Bei den hier dargestellten Verträgen handelt es sich daher um Beispiele deren Zwecke es ist, Interessierten eine Einsicht in typische Nutzungsverträge zu gewähren.

Der typische Nutzungsvertrag bezieht sich auf ein Forschungsprojekt in welchem ausgewählte Daten sekundäranalytisch ausgewertet werden. Der Vertrag wird zwischen den Forscher:innen und dem FDZ eLabour abgeschlossen.

 

Nutzungsvertrag fuer Forschungszwecke

 

 

 

Die Daten von eLabour können jedoch auch für die Lehre verwendet werden. Hierfür müssen zwei Arten von Verträgen geschlossen werden. Der Nutzungsvertrag für die Lehre selbst wird zwischen der lehrenden Person und dem FDZ eLabour geschlossen.

Allgemeine Nutzungsbedingungen

 

 

 

Da jedoch alle Studierenden, die mit den Daten arbeiten wollen und Zugriff auf die digitale Infrastrutkur erhalten sollen, ebenfalls eine schriftliche Vereinbarung mit dem FDZ eLabour benötigen, wird auf den Nutzungsvertrag Lehre aufbauend noch eine Allgemeine Nutzungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen, in welcher die berechtigten Studierenden namentlich festgehalten werden.