Einen Beruf zu erler­nen, sich als beruf­lich qua­li­fi­zier­te Fach­kraft im Betrieb und auf dem Arbeits­markt zu bewe­gen, ist in Deutsch­land eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für eine erfolg­rei­che Erwerbs­bio­gra­fie. Zugleich bil­det der Zugriff auf berufs­fach­lich qua­li­fi­zier­te Arbeits­kräf­te ein wesent­li­ches Ele­ment des für Deutsch­land typi­schen Pro­duk­ti­ons­mo­dells. Seit min­des­tens zwei Jahr­zehn­ten jedoch wer­den wider­sprüch­li­che Dia­gno­sen zum Wan­del der engen Ver­knüp­fung von inhalt­li­chen beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen und ihrer Ver­wert­bar­keit in ent­spre­chen­den Sta­tus­po­si­tio­nen bzw. zum Wan­del der betrieb­li­chen Nut­zung von Qua­li­fi­ka­tio­nen gestellt. Es ist einer­seits die Rede von der „Ero­si­on der Berufs­fach­lich­keit“ (Baethge/ Baeth­ge-Kin­sky 1998), ande­rer­seits von der fort­be­stehen­den „Ver­be­ruf­li­chung von Markt­chan­cen“ (Konietz­ka 1999).

Die meis­ten Autoren sind sich einig, dass Dienst­leis­tungs­be­ru­fe beson­ders anfäl­lig für Ent­be­ruf­li­chung sei­en. Den­noch sind die Antei­le beruf­lich Qua­li­fi­zier­ter im Ver­kaufs­be­ruf nicht zurück­ge­gan­gen, son­dern spre­chen für eine schein­bar unge­bro­che­ne Bedeu­tung von Berufs­fach­lich­keit. Fall­stu­di­en jedoch zei­gen, dass tech­nisch-orga­ni­sa­to­ri­sche Ratio­na­li­sie­rung zur Dequa­li­fi­zie­rung der Anfor­de­run­gen im Ver­kauf geführt hat. Ent­be­ruf­li­chung wäre hier also die pas­sen­de Dia­gno­se und „Repro­fes­sio­na­li­sie­rung“ der Ver­kaufs­ar­beit das häu­fig gefor­der­te Gegen­mit­tel (z.B. Baethge/ Ober­beck 1992). Doch auch heu­te noch – lan­ge nach die­sen pes­si­mis­ti­schen Pro­gno­sen – ist der Anteil der qua­li­fi­zier­ten Beschäf­tig­ten in die­sen Tätig­kei­ten bis­her nicht zurück­ge­gan­gen.

Mit Hil­fe von Sekun­där­ana­ly­sen qua­li­ta­ti­ven Fall­stu­di­en­ma­te­ri­als aus den letz­ten Jahr­zehn­ten ist es mög­lich, die­sen Wider­sprü­chen auf die Spur zu kom­men. Die Iden­ti­fi­ka­ti­on mit die­ser Tätig­keit als Beruf wan­delt sich deut­lich: Wur­de zu Beginn der 1980er Jah­re die Beruf­lich­keit als selbst­ver­ständ­lich betrach­tet, wird sie heu­te von der mas­si­ven Fle­xi­bi­li­sie­rung der Beschäf­ti­gungs­be­din­gun­gen unter­gra­ben. Zur Kon­sti­tu­ti­on von Beruf­lich­keit gehört dem­zu­fol­ge auch eine sta­bi­le Beschäf­ti­gungs­be­zie­hung und die­se wird im Post­for­dis­mus in Fra­ge gestellt.

Dar­aus kön­nen Fol­ge­run­gen für die Zukunft der Beruf­lich­keit etwa im Zusam­men­hang mit der Digi­ta­li­sie­rung gezo­gen wer­den. Wird es in Zukunft noch Beru­fe im bis­he­ri­gen Ver­ständ­nis geben, wenn Beschäf­ti­gung wei­ter fle­xi­bi­li­siert wird?