Das For­schungs­da­ten­ma­nage­ment von eLa­bour hat ver­schie­den Auf­ga­ben:

  1. Soll es Struk­tu­ren bie­ten, wel­che die Pri­mär­for­scher: innen in der Durch­füh­rung ihrer Stu­die unter­stüt­zen
  2. Soll es Daten­sät­ze erzeu­gen, wel­che nach Abschluss der Stu­die auto­ma­ti­siert in die eLa­bour Infra­struk­tur über­führt wer­den kön­nen
  3. Sol­len die erzeug­ten Daten der­art struk­tu­riert und bear­bei­tet wer­den, dass sie ein­fach für Drit­te nach­voll­zieh­bar sind

Um die­se drei Zie­le zu errei­chen hat das FDZ eLa­bour umfang­rei­che Pro­zes­se ent­wi­ckelt, die indi­vi­du­ell anpass­bar sind und sich damit an die Bedürf­nis­se der durch­füh­ren­den For­scher: innen anpas­sen las­sen. Gleich­zei­tig ist das FDM eng mit den Anfor­de­run­gen durch den Daten­schutz ver­wo­ben. Daher war eine gewis­se Stan­dar­di­sie­rung von Nöten um eben die­sen Rech­nung zu tra­gen.

Im Opti­mal­fall wird das For­schungs­da­ten­ma­nage­ment bereits in der Akqui­se mit­ge­dacht. Denn auch wenn das FDM stu­di­en­pro­zess­be­glei­tend durch­ge­führt wer­den kann, so ent­steht doch ein gewis­ser Mehr­auf­wand der im Vor­feld ein­ge­preist wer­den soll­te. Das For­schungs­da­ten­ma­nage­ment beginnt mit der Arbeit an der Stu­die.


Das For­schungs­da­ten­ma­nage­ment basiert steht auf drei Säu­len:

Die eLa­bour Ord­ner­struk­tur wur­de ent­wi­ckelt um die struk­tu­rier­te Abla­ge von Daten zu ermög­li­chen. Des Wei­te­ren kann die­se suk­zes­si­ve befüllt und erwei­tert wer­den.

Die hier sche­ma­tisch dar­ge­stell­te Abla­ge ist fle­xi­bel anpass­bar und auch eine Ver­schach­te­lung von Fäl­len, Wel­len und Grup­pen sind mög­lich. Durch die stan­dar­di­sier­te Grund­struk­tur erlaubt die Ord­ner­struk­tur aber auch das auto­ma­ti­sier­te Ein­le­sen der Daten in die eLa­bour Platt­form. Sie bie­tet daher zwei gro­ße Vor­tei­le:

  • ers­tens kön­nen die Daten in der von den Primärfoscher:innen erdach­ten Stu­di­en­lo­gik struk­tu­riert abge­legt wer­den
  • zwei­tens kön­nen die­se auto­ma­ti­siert in die digi­ta­le Infra­struk­tur über­führt wer­den wel­che wie­der­rum die Stu­di­en­lo­gik abbil­det

Um den hohen Daten­schutz­an­for­de­run­gen durch die DSGVO Rech­nung zu tra­gen müs­sen alle Doku­men­te die zur Nach­nut­zung bereit­ge­stellt wer­den sol­len, anony­mi­siert wer­den. Die gerings­te Form der Anony­mi­sie­rung ist dabei die Pseud­ony­mi­si­rung, das heißt, dass alle Namen von erwähn­ten und Inter­view­ten Per­so­nen durch Pseud­ony­me ersetzt wer­den. Eine weit­rei­chen­de­re Anony­mi­sie­rung ein­zel­ner Pas­sa­gen kann in Ein­zel­fäl­len not­wen­dig sein. Die­se Anony­mi­sie­rungs­pro­zes­se kön­nen gleich­zei­tig mit der all­ge­mei­nen Arbeit mit den Doku­men­ten gesche­hen. Es ist eben­falls denk­bar, dass die­ser Arbeits­schritt von Hilfs­kräf­ten durch­ge­führt wird und/oder alle Klar­na­men bereits wäh­rend der Tran­skrip­ti­on mar­kiert und/oder ersetzt wer­den.

Ziel der Bear­bei­tung ist es nicht alle risi­ko­haf­ten Pas­sa­gen aus dem Mate­ri­al zu ent­fer­nen, son­dern eine Rei­den­ti­fi­ka­ti­on der Befrag­ten und genann­ten Per­so­nen zu ver­hin­dern. Greift man mit Anony­mi­sie­rungs­maß­nah­men zu tief ins Mate­ri­al ein wird die­ses unbrauch­bar. Die Primärforscher:innen kön­nen sich jedoch dar­auf ver­las­sen, dass das eLa­bour DATENSCHUTZKONZEPT auch von den Sekundärnanalytiker:innen ein­ge­hal­ten wird, da die­se sich dazu ver­trag­lich ver­pflich­tet haben und es sich aus­schließ­lich um red­li­che Wissenschaftler:innen han­delt.

Die fest­ge­leg­ten Pseud­ony­me sowie wei­ter­rei­chen­de Anony­mi­si­rungs­maß­nah­men soll­ten in Schlüs­sel­ta­bel­len fest­ge­hal­ten wer­den. Die­se wer­den selbst­ver­ständ­lich nicht zur Nach­nut­zung frei­ge­ge­ben, son­dern vor dem Ingest im ORIGINALDATENARCHIV abge­legt.

Herz­stück des eLa­bour Daten­schutz­kon­zep­tes bil­den die Risi­ko- und Frei­ga­be­klas­sen der ein­zel­nen Doku­men­te. eLa­bour arbei­tet mit einem fünf­stu­fi­gen Risi­koklas­sen­sys­tem.

Die Ein­stu­fung der Doku­men­te in einer der fünf Risi­koklas­sen regelt die Zugriffs­mög­lich­kei­ten auf eben die­ses Doku­ment. Die Risi­ko- und Frei­ga­be­klas­sen müs­sen eben­falls doku­men­tiert wer­den, da ohne sie kei­ne Frei­ga­be der Doku­men­te erfol­gen kann.

Was auf den ers­ten Blick als ein gestei­ger­ter Auf­wand erscheint ist in der Arbeits­rea­li­tät gut umsetz­bar. Bei der Arbeit mit dem Mate­ri­al bekom­men die Primärforscher:innen einen sehr genau­en Ein­druck von der Risi­ko­haf­tig­keit ein­zel­ner Doku­men­te. Die typi­sche Risi­koklas­se ist die FGK III, in die­se fal­len alle Doku­men­te in denen zwar risi­ko­haf­te Pas­sa­gen (z.B. per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten) ent­hal­ten sind, bei denen die Inter­view­ten jedoch nicht rei­den­ti­fi­ziert wer­den kön­nen.

eLa­bour berät Sie ger­ne zu den für ihre Stu­die not­wen­di­gen FDM-Pro­zes­sen. Um eine opti­ma­le Gestal­tung und Beprei­sung des FDM Pro­zes­ses zu ermög­lich emp­fiehlt es sich, bereits zur Pro­jekt­ak­qui­se Kon­takt zu eLa­bour auf­zu­neh­men.