Legitimationsprobleme von Arbeit und Funktionswandel der Arbeitsbeziehungen

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Legitimationsprobleme von Arbeit und Funktionswandel der Arbeitsbeziehungen 2023-02-27T09:38:07+00:00

Legitimationsprobleme von Arbeit und Funktionswandel der Arbeitsbeziehungen

Dr. Thomas Eilt Goes

Wie und in welchem Ausmaß sich die Arbeitsbeziehungen und damit das Austauschverhältnis zwischen Lohnarbeit, Kapital und Staat verändern, gehört zu den zentralen Fragen der Soziologie. Hier setzte das Forschungsprojekt an, das die Sekundäranalyse von Primärdaten aus mehreren SOFI-Studien mit der Auswertung weiterer Quellen (Debattenbeiträge aus gewerkschaftlichen Publikationen, Biografien etc.) kombinierte. Im Mittelpunkt der Untersuchung stand die Frage, ob sich in der Automobilindustrie ein grundlegender Funktionswandel der Arbeitsbeziehungen vollzogen hat oder nicht.

Die Untersuchung hat die folgenden Ergebnisse gebracht: Insgesamt hat sich zwischen Anfang der 1980er und Ende der 1990er Jahre ein System des »Hegemonialen Marktdespotismus« herausgebildet, für das permanente Bewährungsproben von zentraler Bedeutung sind. »Hegemonial« bedeutet in unserem Zusammenhang, dass institutionelle Macht der Beschäftigten nicht abgeschafft und kooperative Managementstrategien nicht über Nacht über Bord geworfen wurden. Im Gegenteil, Hegemonialität steht hier für die weiterhin bestehenden Formen der institutionellen ArbeiterInnenmacht und für die darauf beruhenden eher kooperativen Managementstrategien. »Marktdespotismus« verweist dagegen auf drei Arten entfesselten Marktdrucks: erstens auf die aktivierende und disziplinierende Wirkung der erodierenden Arbeitsmarktmacht der Beschäftigten; zweitens auf die gewachsene relative Kapitalmobilität (sowie die organisierte Standortkonkurrenz); drittens auf die im Zuge von Rationalisierungsprozessen durchgesetzte interne Marktsteuerung bzw. -simulation bei gleichzeitiger flexibler Marktorientierung nach außen.

»Hegemonial« ist dieses Arbeitsbeziehungsregime trotz permanenten Marktdrucks aber aus einem weiteren Grund: Insbesondere posttayloristische Momente der unternehmensbezogenen Rationalisierung boten positive Anknüpfungspunkte für Belegschaftsrepräsentanten, arbeitspolitischer Konsens wurde so möglich. Das bedeutet: Konsens der BelegschaftsrepräsentantInnen wird innerhalb des Hegemonialen Marktdespotismus zugleich durch Marktzwang (drohender Verlust von Arbeitsplätzen), durch das partielle Aufgreifen von gewerkschaftlichen Forderungen (z.B. nach besserer Qualifizierung oder der Sicherung der Arbeitsplätze) und Beteiligungsaufforderungen organisiert (Beteiligung an der Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit).

BelegschaftsvertreterInnen agierten bereits in den 1980er Jahren als kooperative Träger von Rationalisierungsprozessen, ganz im Sinne des sozialdemokratischen Erbes, wonach nur über das gestritten werden könne, was zunächst (gemeinsam) im Wettbewerb erwirtschaftet werden konnte. Diese Haltung hatte gleichwohl einen defensiven Zug, insofern keine eigene strategische wirtschaftliche Rationalität und daraus abgeleiteten praktischen Geschäftsvorschläge folgten. In diesem Sinne ließe sich von einer Art subalterner Co-Management sprechen, in dem Konflikte nicht verschwunden sind, aber ein Bündnis mit den Unternehmen mit dem Rücken zur Wand geschmiedet wurde. Sie entwickelten eine Form „passiv loyaler Kooperation“. Dies bedeutet nicht, dass Kritik und Mikrokonflikte ausblieben; die grundsätzliche Rationalisierungsbewegung galt allerdings als alternativlos, zum Teil vorteilhaft (weil tayloristische Formen überwunden wurden) und zum Teil als kleineres Übel. Aktiv waren InteressenvertreterInnen lediglich darin, richtige Elemente zu stärken und Nachteile für Betroffene zu minimieren (Rationalisierungsschutz).

Ab Anfang der 1990er Jahre veränderte sich dies. Im System der permanenten Bewährungsproben entwickelten BelegschaftsrepräsentantInnen offensivere unternehmerische Strategien, wurden zu „RationalisiererInnen in Eigenregie“, die eigene wirtschaftliche Rationalitätskriterien (unter den akzeptierten Wettbewerbs- und Marktsteuerungsbedingungen) formulierten, um Arbeitsplätze zu sichern, das erreichte Niveau der Arbeitsbedingungen und Löhne zu bewahren. Aus einer passiv loyalen Kooperation wurde in den 1990er Jahren ein »aktiveres kollektives Selbstunternehmertum«, das als Teil neoliberaler Gouvernementalität gelten kann – ohne dass Interessenwidersprüche zwischen Kapital und Arbeit gänzlich an Bedeutung verloren hätten. Praktisch taten Betriebsräte und IGM, was auch soziologische VertreterInnen eines als nicht-neoliberal geltenden »Modell Deutschlands« ihnen ans Herz legten: eigene unternehmerische Strategien entwickeln, die gleichwohl sozial und nicht durch den Wunsch nach höheren Renditen motiviert wurden. Marktdruck wurde dabei mit Beteiligungsaufforderungen seitens des Managements kombiniert.