Vorstellung von eLabour beim RatSWD

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Vorstellung von eLabour beim RatSWD

Was bedeutet die EU-Datenschutzreform für Forschungsdatenzentren?

Pressemitteilung (des RatSWD), 03.05.2018

Anonymisierung personenbezogener Daten und die informierte Einwilligung für Teilnehmende an wissenschaftlichen Studien standen im Mittelpunkt der 18. Sitzung des FDI Ausschusses des RatSWD am 26. April in Berlin. Veränderungen durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung für die tägliche Praxis der Forschungsdatenzentren wurden damit konkret. Der FDI Ausschuss forciert bis 2020 die Zusammenarbeit der 31 vom RatSWD akkreditierten FDZ für die weitere Optimierung der Datenangebote für die Wissenschaft. Dazu gehört auch der Ausbau des Netzwerkes, so haben sich zwei in der Gründung befindende FDZ des Kraftfahrt-Bundesamtes und von eLabour vorgestellt.

Die 31 vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) akkreditierten Forschungsdatenzentren (FDZ) stellen der Wissenschaft Datensätze zur Verfügung, in denen Informationen zu einzelnen Personen enthalten sein können, die aus Befragungen oder Registern stammen. Ein Zugriff auf solche sensiblen Daten, auch Mikrodaten genannt, ist ausschließlich zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung und nur unter Wahrung der aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Datenschutz möglich.

Ab dem 25. Mai 2018 ist in allen EU-Mitgliedsstaaten die europäische Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar anzuwenden. Welche praktischen Konsequenzen die Reform für die tägliche Arbeit der FDZ hat, diskutierte der FDI Ausschuss des RatSWD ausführlich auf seiner 18. Sitzung am 26. April 2018 in Berlin gemeinsam mit einem ausgewiesenen Experten. Im Vordergrund der Diskussion standen nicht nur die neuen Anforderungen an die Anonymisierung von Mikrodaten, sondern u. a. auch die geänderten Regelungen für informierte Einwilligungen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Weiterhin wurde z. B. erörtert, unter welchen Voraussetzungen Daten, die im Rahmen eines konkreten Forschungsprojektes erhoben wurden, auch für Sekundäranalysen genutzt werden können.

Der FDI Ausschuss hat zudem mit seinem Arbeitsprogramm bis zum Jahr 2020 vier strategische Handlungsfelder festgelegt: (1) Vereinheitlichung von Prozessen in den FDZ (z. B. im Hinblick auf Datennutzungsverträge), (2) Erweiterung der Zugriffsmöglichkeiten auf Forschungsdaten einzelner FDZ z. B. über die Gastwissenschaftsarbeitsplätze der FDZ, (3) Öffnung der existierenden Dateninfrastruktur für wissenschaftliche und amtliche Datenproduzenten sowie (4) Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Mitarbeitende der FDZ und Nutzende der Datenangebote. Eine weitere AG beschäftigt sich mit dem Umgang mit großen Datenvolumen in den FDZ. Damit werden die Herausforderungen und neuen Möglichkeiten der Digitalisierung auch in der konkreten Arbeit in den FDZ thematisiert.

Das Ziel des FDI Ausschusses, die Datenangebote für die Wissenschaft weiter zu verbessern, war auch klar ersichtlich bei der Vorstellung der sich in der Gründung befindenden FDZ des Kraftfahrt-Bundesamtes und von eLabour. In absehbarer Zeit sollen der Wissenschaft über diese FDZ z. B. Daten aus dem Fahreignungsregister bzw. qualitative Daten aus einschlägigen Forschungseinrichtungen der Arbeits- und Industriesoziologie der letzten Jahrzehnte bereitgestellt werden.

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Von | 2018-05-15T08:15:01+00:00 7. Mai 2018|Datenschutz|0 Kommentare